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EU hat Kampagne zu Passagierrechten gestartet

Es ist noch nicht lange her, dass der Vulkanausbruch in Island den Verkehr in Europa durcheinander brachte und Reisende auf Flughäfen auf ihren Koffern sitzen blieben. Auch wenn dieses Ereignis Reisenden in ganz Europa Schwierigkeiten bescherte, beeinträchtigte es nicht ihre Fahrgastrechte.

Obwohl die Kommission in den letzten Jahren eine Reihe von Rechtsvorschriften eingeführt hat, damit alle Bahn- und Flugreisenden überall in der Europäischen Union eine gleich gute Behandlung erfahren, wissen noch immer nicht alle Fahr- und Fluggäste, welche Rechte ihnen zustehen. Um das zu ändern, werden in den Flughäfen und Bahnhöfen aller EU-Mitgliedstaaten Poster angebracht, um die Reisenden noch rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit auf ihre Rechte hinzuweisen. Außerdem werden sich die Reisenden mit Hilfe kostenloser Infoblätter und auf einer eigens dafür eingerichteten Website in allen Amtssprachen der Europäischen Union leicht informieren können.

Die Fahrgast- bzw. Fluggastrechte legen fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht, also wenn z. B. der Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Außerdem garantieren diese Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Weitere Informationen zur Durchführung der Kampagne in Deutschland bei:

Bürger Europas e.V.
Martina Michalski
Rungestr. 22-24
10179 Berlin
030- 247 249 04
michalski@buerger-europas.de

Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite der Kampagne http://ec.europa.eu/passenger-rights.

Fahrgastrechte in Ausnahmesituationen

weitere links zum Thema:
Umfrage der Verbraucherzentralen zu Fluggastrechten